Immobiliardarlehnsvermittler

immobiliendarlehen

Nach Abschluss des landesrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung für eine gewerbliche Tätigkeit als Immobiliardarlehnsvermittler in Sachsen-Anhalt auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergegangen.

Für die Vermittler, die in der Zuständigkeit der Stadt Merseburg gewerblich angemeldet sind, ist somit für alle Fragen rund um die Voraussetzung und Antragstellung auf Erlaubniserteilung nach  § 34i Gewerbeordnung (GewO) der Landkreis Saalekreis, Ordnungsamt, SG Öffentliche Ordnung, Domplatz 2, 06217 Merseburg, Tel. 03461-400 zuständig. 

Die Industrie- und Handelskammern führen das Register der nach § 34i Absatz 8 GewO eintragungspflichtigen Immobiliardarlehensvermittler.

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SONDERFÜHRUNG MIT BESICHTIGUNG DER FÜRSTENGRUFT

28.04.2024 ab 14:00 Uhr

Immer am letzten Sonntag im Monat führen wir Sie hinab in die eindrückliche Fürstengruft des Merseburger Doms. Die drei mittelalterlichen Kapellen wurden zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert errichtet, jedoch erst im 17. Jahrhundert durch Herzog Christian I. zu Sachsen-Merseburg zur Begräbnisstätte seines Hauses bestimmt.

Insgesamt 37 aufwendig verzierte Zinn- und Holzsärge können Sie hier besichtigen. Sie erinnern daran, dass der Dom auch als barocke Hofkirche genutzt wurde, und erzählen uns viel über die Bestattungskultur der Wettiner zur Zeit des Barocks.

 

 

 

Preisinformation

5,00 €

Veranstaltungsort(e)
Dom zu Merseburg
06217 Merseburg
Domplatz
Veranstalter
06618 Naumburg (Saale)
Domplatz 19
Vorverkaufsort(e)
06217 Merseburg
Domplatz 7
Fürstengruft(c)Vereinigte Domstifter Foto Falko MatteFürstengruft(c)Vereinigte Domstifter Foto Falko Matte