Befreiung von der Ausweispflicht

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist für Personen möglich, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnende Personen und behinderte Personen).

Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Merseburg

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen ist/sind. Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuers/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu. Die Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden etc. Als Reisedokument ist sie nicht zulässig.

Kosten:
Gebühren werden dafür nicht erhoben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag der betreffenden Person
  • Ärztliches Attest, z.B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, dass die   Immobilität bestätigt
  • den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  • Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person oder notarielle Vollmacht (bei schriftlicher Beantragung ist eine Kopie ausreichend)
     

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