Planfeststellungsverfahren „Umverlegung des Fließgewässers Laucha““

Planfeststellungsverfahren „Umverlegung des Fließgewässers Laucha““

Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Durchführung der Erörterungstermine im Rahmen des Anhörungsverfahrens
 

1. Der Erörterungstermin findet am:  Dienstag, dem 27. Juni 2023, um 10.30 Uhr sowie am Mittwoch, dem 28. Juni 2023, um 10.30 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau statt. An den vorgenannten Terminen sollen die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert werden, wobei Dienstag, der 27. Juni 2023 für die Träger öffentlicher Belange und Mittwoch, der 28. Juni 2023 für anerkannte Naturschutzverbände und private Betroffene vorgesehen ist.

2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Es findet eine Teilnahmekontrolle statt. Die Teilnahmeberechtigung ist durch Vorlage des Benachrichtigungsschreibens des LVwA über die Erörterung in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepass oder in anderer geeigneter Form nachzuweisen.

3. Die Teilnahmeberechtigung für weitere Betroffene ist bezüglich der Stellung als Eigentümer, Mieter, Pächter oder als in sonstiger Weise dinglich Berechtigter der von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke anhand von Grundbuchauszügen, Verträgen oder dergleichen in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepass oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.

4. Neben dieser Bekanntmachung erfolgen gesonderte schriftliche Ladungen.

5. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

6. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

7. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

8. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

9. Die Anhörungsbehörde fertigt vom Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Einwender bzw. deren Vertreter sowie die Träger öffentlicher Belange und Vereine, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag ist im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter zu stellen.

Merseburg, den 24.05.2023
gez. Müller-Bahr
Oberbürgermeister