Urkundenanforderungen
Urkunden, die das Merseburger Standesamt ausstellt, können Sie ganz bequem von zu Hause aus über das Urkundenportal anfordern. Die anfallenden Gebühren zahlen Sie dabei online via Giropay, paydirekt oder Kreditkarte. Die Urkunden übermitteln wir anschließend per Post an Sie.
Welche Urkunden können Sie anfordern?
1. Nachweise über die Geburt
Wenn die Geburt innerhalb der letzten 110 Jahre im Standesamtsbezirk Merseburg beurkundet wurde, können wir Ihnen folgende Nachweise ausstellen:
- beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
- Geburtsurkunde
- internationale Geburtsurkunde
- Auskunft über die Geburtszeit
2. Nachweise über die Eheschließung
Wenn die Eheschließung innerhalb der letzten 80 Jahre im Standesamtsbezirk Merseburg beurkundet wurde, können wir Ihnen folgende Nachweise ausstellen:
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Eheurkunde
- internationale Eheurkunde
3. Nachweise über die Begründung der Lebenspartnerschaft (bis 30.09.2017)
Wenn die Lebenspartnerschaft im Standesamtsbezirk Merseburg beurkundet wurde, können wir Ihnen folgende Nachweise ausstellen:
- beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- Lebenspartnerschaftsurkunde
4. Nachweise über den Sterbefall
Wenn der Sterbefall innerhalb der letzten 30 Jahre im Standesamtsbezirk Merseburg beurkundet wurde, können wir Ihnen folgende Nachweise ausstellen:
- beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
- Sterbeurkunde
- internationale Sterbeurkunde
Berechtigt zur Anforderung von Urkunden sind:
- die beurkundete Person selbst
- Ehegatten
- Vorfahren
- Abkömmlinge
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
- Personen, die von einem Berechtigten bevollmächtigt wurden
Sie benötigen eine Urkunde, deren Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist?
Dann wenden Sie sich bitte an das Historische Stadtarchiv.