Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Fundsachen sind anzeigepflichtig und an die für den Fundort zuständige Behörde abzuliefern. Im Fundbüro können sämtliche Fundgegenstände aus dem Stadtgebiet ab einem geschätzten Wert von 10,00 Euro abgegeben werden. Hiervon ausgenommen sind schrottreife oder verderbliche Sachen.

Verfahrensablauf
Wenn Sie etwas gefunden haben, sollten Sie die Fundsache unverzüglich anzeigen und abliefern. Die Fundsache kann beim Fundbüro, Burgstraße 3, abgegeben werden.

Haben Sie etwas verloren, können Sie im Fundbüro persönlich nachsehen, telefonisch oder per E-Mail nach dem verlorenen Gegenstand fragen bzw. online danach suchen.

Aufbewahrungszeit
Die abgegebenen Fundgegenstände werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monate verwahrt. Werden die Fundgegenstände innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch der Fundsache verzichtet, wird die Fundsache öffentlich versteigert.

Fundgegenstände/ -fahrräder werden in regelmäßigen Abständen über www.zoll-auktion.de versteigert.

Wurde ein Gegenstand im Bereich von Verkehrsbetrieben (Bahn, Bus, Fahrzeugen, Haltestellen, Wartehäuschen) verloren oder gefunden, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgastservice, zum Beispiel bei der

Deutschen Bahn AG: +49 1805 990599 (gebührenpflichtig)

Burgenlandbahn: +49 1805 1194195 (gebührenpflichtig)

PNVG Merseburg-Querfurt: +49 3461-2899410 / Fax:+49 3461 201328
Abbe-Straße 72
06217 Merseburg
E-Mail: info-merseburg@pnvg.de

Finderlohn

Der gesetzliche Finderlohn bei Sachen ist in § 971 BGB geregelt und richtet sich nach dem Wert der Sache. Die Begleichung des Finderlohns ist eine Angelegenheit zwischen dem Eigentümer und dem Finder. 

Gebühren

Unabhängig vom Finderlohn hat der Eigentümer der verlorenen Sache oder des Tieres eine Gebühr an die Verwaltung zu entrichten. Die Gebühr für die Aufbewahrung richtet sich nach der Dauer der Aufbewahrung und dem Wert des Gegenstandes und ist geregelt in der Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) lfd. Nr. 33 Pkt. 2ff

Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen gern zur Verfügung.

Kontakt
Bürger- und Ordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Fundbüro
Burgstraße 3
06217 Merseburg

Tel: 03461 445 724
Fax: 03461 445 709
E-Mail:  

Formulare