Auswärtige Betreuung

Gemäß § 3b des Kinderförderungsgesetztes haben die Eltern das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten, eine Kindereinrichtung auch außerhalb der Wohnsitzgemeinde zu wählen.
Dies ist das sogenannte "Wunsch-& Wahlrecht".

Dadurch wird ermöglicht, Kinder aus anderen Gemeinden in Merseburg zu betreuen, aber auch Merseburger Kinder können in anderen Kommunen die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.

Für die Inanspruchnahme einer Betreuung außerhalb des Wohnortes ist ein Antrag auf Übernahme des Gemeindeanteils der Wohnsitzgemeinde, für die auswärtige Betreuung zu stellen.

Eine Betreuung von Kindern aus anderen Bundesländern bzw. in anderen Bundesländern ist nur nach vorheriger Prüfung und Absprache und der Zustimmung der örtlichen Träger der Öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) möglich.


Für weitere Informationen können Sie sich an das Jugend- und Sportamt wenden:
Telefon: 03461 445 810
E-Mail: Soziales-kita@merseburg.de