Ergebnisse der 7. Sitzung des Stadtrates im vereinfachten schriftlichen Verfahren
Ergebnisse der 7. Sitzung des Stadtrates Merseburg im vereinfachten schriftlichen Verfahren
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Merseburg 2020 | |
Zustimmung: | 35 |
Ablehnung: | 1 |
Enthaltung: | 5 |
4. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung | |
Zustimmung: | 34 |
Ablehnung: | 2 |
Enthaltung: | 5 |
Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B 7 "Wohnbebauung an der Merseburger Straße", OT Beuna | |
Zustimmung: | 35 |
Ablehnung: | 1 |
Enthaltung: | 5 |
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zum Bebauungsplan Nr. B 7 Wohnbebauung an der Merseburger Straße", OT Beuna | |
Zustimmung: | 34 |
Ablehnung: | - |
Enthaltung: | 7 |
Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum 2. Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. G 5.1 "Gewerbepark Geusa", OT Geusa | |
Zustimmung: | 31 |
Ablehnung: | - |
Enthaltung: | 10 |
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 5.1 "Gewerbepark Geusa", OT Geusa | |
Zustimmung: | 31 |
Ablehnung: | - |
Enthaltung: | 10 |
Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 63 "MER-Inno Campus" | |
Zustimmung: | 33 |
Ablehnung: | - |
Enthaltung: | 8 |
Der Merseburger Stadtrat kam erstmalig in einem vereinfachten schriftlichen Verfahren zusammen, um wichtige Entscheidungen für die Stadt Merseburg zu treffen. Aufgrund der gegenwärtigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie tagte der Stadtrat entsprechend des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.03.2020, hier: Befreiung von Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Mitglieder des Stadtrates (40 Stimmen) und der Oberbürgermeister (1 Stimme) tagten am 09.04.2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz zu den oben genannten Themen. Die Stimmabgabe erfolgte bis zum 14.04.2020 per Post oder per Mail bis 24.00 Uhr. Nichtabgegebene Stimmen gelten nach der Regelung als Enthaltung.
Weitere Informationen im Ratsinformationssystem.