• An-, Um-, und Abmeldung eines Wohnsitzes

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich ...
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  • Auskunft aus dem Melderegister beantragen

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister sowie aus dem Kreisarchiv der Stadt Merseburg gemäß §§ 44 bis 52 Bundesmeldegesetz haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Für eine einfache ...
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