Beantragung eines Führungszeugnisses

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt. Dieses Führungszeugnis wird für persönliche Zwecke ausgestellt (einfaches Führungszeugnis). Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.

Erweitertes Führungszeugnis

Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn eine gesetzliche Bestimmung dies erfordert oder wenn die Person beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet.

Europäisches Führungszeugnis

Das Europäische Führungszeugnis wird für in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU und für Drittstaatsangehörige ausgestellt.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Merseburg
  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Beantragung:

Es ist keine vorherige Terminreservierung erforderlich. Sie können ein Führungszeugnis ohne Termin am Infopoint zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
  • beim erweiterten Führungszeugnis zusätzlich:
    schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
  • soll das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sein: den Namen und die Anschrift der betreffenden Behörde
     

Dauer:

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann unter Umständen länger dauern, es soll jedoch spätestens 20 Werktage nach dem Auskunftsersuchen des Bundesamtes der Justiz an den betreffenden EU-Mitgliedstaat ausgestellt sein.

Gebühren:

13,00 € Führungszeugnis
13,00 € erweitertes Führungszeugnis
17,00 € Europäisches Führungszeugnis