Offenlegung gemäß § 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) hat die Ergebnisse der Überprüfung des Gebäudebestandes in die Nachweise des Liegenschaftskatasters übernommen.