Kommunalwahl 2024 (Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen)

Eine Information über die Zusammenstellung notwendiger Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschläge 2024 sowie die notwendigen Formulare (Anlagen) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Auflistung:                                                          

Stand: 18.01.2024

1. Parteien

1.         Wahlvorschlag nach Anlage 5b,

2.         Unterzeichnung durch satzungsmäßiges Parteiorgan (bei Wählergruppen – Vertretungs-

             berechtigter),

3.         Bestimmung der Bewerber durch Mitglieder- oder Delegiertenversammlung (§ 24 KWG),

4.         Unterstützungsunterschriften (Merseburg 100, Beuna 7, Geusa 11, Meuschau 8, Trebnitz 1 WB)

             nach Anlage 6 oder formlos plus Anlage 7

5.         keine Unterstützungsunterschriften notwendig für:

             - CDU, AfD, DIE LINKE, SPD, B90/Grüne, FDP, STATT Partei (Stadtrat und OR),

             - Wählergruppe Landfrauen Blösien e.V. (Ortschaftsrat Geusa)

             - Wählergruppe Bürger für Trebnitz (Ortschaftsrat Trebnitz),

             EB Krause, EB Gülle, EB Lehmann, EB Walter (Ortschaftsrat Geusa)

             EB Warmut, EB Begall, EB Spieß (Ortschaftsrat Meuschau),

6.         Benennung Vertrauensperson und Stellvertreter,

7.         Zustimmungserklärung von jedem Bewerber nach Anlage 8a,

8.         Bescheinigung der Wählbarkeit für jeden Bewerber nach Anlage 9a,

9.         Erklärung zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach Anlage 9c (nur für Stadtrat)

10.       Ausfertigung der Niederschrift nach Anlage 10,

11.       für Parteiangehörige Bescheinigung über Mitgliedschaft (kann zusammengefasst werden),

12.       für Parteilose eigene Erklärung, dass er parteilos ist,

13.       bei Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4

             oder 5 KWG bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen

             Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist,

14.       Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der

             Gemeinde ferner eine Versicherung an Eides statt zur Wählbarkeit abzugeben.  

 

2. Wählergruppen

- Unterlagen wie vorstehend ohne Nummern 11, 12 und 13

 

3. Einzelbewerber

- Unterlagen wie unter 1. ohne Nummern 2, 3, 10, 11, 12 und 13

- keine Unterstützungsunterschriften, wenn der Bewerber einen Sitz auf Grund eines

  Einzelbewerbers schon innehat        

 

Hinweise

1.     Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag ist verbindlich und wird so auf den Stimmzettel übernommen (§ 30(1) KWO)

2.     Formulare können online heruntergeladen werden, außer Formular Unterstützungsunterschriften.

Dies ist beim Wahleiter zu beziehen.

 

Notwendigen Anlagen: