Abfallgebühr zahlen

Leistungsbeschreibung

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Straßenverwaltung

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Stadt Merseburg - Straßenverwaltung
Lauchstädter Straße 10
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 610
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben