An-, Um-, und Abmeldung eines Wohnsitzes
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz BMG).
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes erfolgt beim Hauptwohnsitz.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Merseburg
Vorzulegende Unterlagen zur An- und Ummeldung:
- Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, ID-Card, Pass, Passersatzpapier)
- letzte Anschrift innerhalb Deutschlands
- Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters
- bei Eigenheim: Grundbucheintrag, Hausnummernvergabe und/oder Kaufvertrag zum Adressnachweis
- wenn Kinder mitzuziehen: Vollmacht/ Zustimmung des/der Sorgeberechtigten (mit Nachweis über das Sorgerecht)
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Scheidungs-, Sterbeurkunde des Ehegatten)
Vorzulegende Unterlagen zur Abmeldung:
- Auszugsbescheinigung des Vermieters
- Angabe, wer abgemeldet wird mit welcher Anschrift, dem Tag der Abmeldung, die vollständige Wegzugsadresse mit Unterschrift
Beantragung:
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Online-Terminvergabe
Hinweise:
Ist Ihnen eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt Merseburg nicht möglich, können Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen. Hierzu benötigen wir eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift von der meldepflichtigen Person sowie alle gültigen Ausweisdokumente.
Sie haben zudem die Möglichkeit sich online an - umzumelden. Online-Anmeldung
