Auskunft aus dem Melderegister beantragen

Über eine Auskunft aus dem Melderegister sowie aus dem Kreisarchiv der Stadt Merseburg gemäß §§ 44 bis 52 Bundesmeldegesetz haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden.

Für eine einfache Melderegisterauskunft muss die antragstellende Person Daten der gesuchten Person benennen, die eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung der/des Betroffenen ermöglichen.

Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Beantragung:

Sie können persönlich, schriftlich, durch Dritte mit Vetretungsvollmacht oder per E-Mail an einwohnermeldewesen@merseburg.de eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen.

Vorzulegende Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
  • bei erweiterter Melderegisterauskunft:  schriftlicher Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses z.B. offene Forderungen, Vollstreckungsmaßnahmen usw.

Gebühren:

10,00 Euro einfache Melderegisterauskunft *

15,00  Euro Erweiterte Melderegisterauskunft*

25,00 Euro Einfache Melderegisterauskunft mit besonderer Ermittlung*

45,00 Euro Erweiterte Melderegisterauskunft mit besonderer Ermittlung*

* dient die Melderegisterauskunft zu gewerblichen Zwecken, erhöht sich die gebühr um jeweils 3,00 Euro.